OSTEOPATHIE & SCHMERZTHERAPIE
STEFAN DILLITZ
Osteopath D.O.S.O.M. ®
Heilpraktiker
Dozent
KOSTEN
Obwohl die Osteopathie eine Privatleistung ist, übernehmen mittlerweile viele Krankenkassen einen nicht unerheblichen Anteil der Therapiekosten. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Jeder hat ein Recht auf eine gleich gute Behandlung,
Daher biete ich nach Absprache Sonderkonditionen für Studenten, Arbeitssuchende und Geringverdiener.
PREISE
Je nach Beschwerdebild passe ich die Methoden während der Behandlung individuell auf Sie an. In der Behandlungskosten inkludiert sind Maßnahmen, wie zum Beispiel Akupunktur, Ultraschalltherapie, Schröpfen, Elektrotherapie, Taping, Flossing, etc. Lediglich die Stoßwellentherapie zählt als Sonderposten
Osteopathie
pro Behandlung
129,50 € - 139,50 €
Schmerztherapie
pro Behandlung
129,50 € - 139,60 €
Osteopathie
inkl. Stoßwellentherapie
pro Behandlung
159,50 €
Stoßwellentherapie
pro Behandlung
60,00 €
Fett-Weg Spritze
Kinn oder Wangen
pro Behandlung
200,00 €
Fett-Weg Spritze
Bauch, Hüfte oder Arme
pro Behandlung
320€
Hyaluronbehandlung
pro Behandlung
nach Absprache
Infusionen
pro Behandlung
nach Absprache
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung. Bar und Kartenzahlung möglich.
Krankenkassenerstattung:
Für Privatversicherte, Zusatzversicherte oder Beihilfeberechtigte:
Als Privatpraxis rechne ich die Behandlung mit Ihnen persönlich ab. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung nach dem Heilpraktiker Gebührenverzeichnis (GebüH).
Als zertifizierter Osteopath dürfen Sie meine Rechnung nun bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen.
Viele private Krankenversicherungen übernehmen Kosten osteopathischer Behandlungen von Heilpraktikern mittlerweile bis zu 100%, je nach abgeschlossenem Tarif.
​
Für gesetzlich Versicherte:
Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten mittlerweile Zuschüsse für osteopathische Behandlungen. Informieren Sie sich bitte individuell welchen Zuschuss Ihre Krankenkasse übernimmt.
Als zertifizierter Osteopath bin ich für die Abrechnung von Zuschüssen und Beihilfen mit gesetzlichen Krankenkassen qualifiziert.